Wie lösche ich meine Bewerber DSGVO-konform?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Bewerberdaten im Bewerbermanagementsystem coveto gelöscht werden – vollständig DSGVO-konform und manuell steuerbar. Der Artikel erklärt, wie die Speicherungsfrist eingestellt wird, was die sogenannte Löschliste ist und welche Schritte notwendig sind, um Kandidaten endgültig aus dem System zu entfernen.


Werden meine Bewerber automatisch von coveto gelöscht?

Wichtig zu wissen:
coveto löscht Bewerber, Kunden und Ansprechpartner niemals automatisch. Die Verantwortung für die Löschung liegt beim Nutzer bzw. beim Unternehmen selbst.

Eine Ausnahme gilt für den Postausgang: Gesendete und gescheiterte Nachrichten löscht coveto dort automatisch nach 90 Tagen (siehe unten).


Löschungspflicht nach DSGVO

Trotz fehlender automatischer Löschung verpflichtet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Unternehmen dazu, personenbezogene Daten – wie Bewerberdaten – nach Ablauf einer angemessenen Speicherfrist zu löschen.

Diese Speicherfrist kann in coveto individuell eingestellt werden.


Wann landet ein Bewerber auf der Löschliste?

So legen Sie die gewünschte Speicherfrist fest:

  1. Öffnen Sie das Menü „Einstellungen → DSGVO & AGG: Löschliste und Protokoll“.
  2. Tragen Sie im Feld „Löschliste, Anzahl Monate“ die gewünschte Speicherfrist in Monaten ein (z. B. 4, 6, 12 oder 24 Monate).

Hinweis: Die eingetragene Speicherfrist muss mit Ihrer Datenschutzerklärung übereinstimmen. Lassen Sie sich dazu unbedingt von Ihrem Datenschutzbeauftragten beraten – coveto kann und darf keine Rechtsberatung leisten.


Was bedeutet „Löschliste“?

Nach Ablauf der festgelegten Speicherfrist (z. B. 4 Monate nach einer Absage) wird der Kandidat automatisch auf die sogenannte Löschliste gesetzt.

Diese Liste enthält alle Bewerber, die laut Ihrer Einstellung nun gelöscht werden sollten, aber noch nicht gelöscht wurden.


Wie kann ich Bewerber löschen, die auf der Löschliste sind?

Sie finden Hinweise zur Löschliste an zwei Stellen:

  • Über das Glöckchen-Symbol oben rechts in coveto
  • Auf der Startseite unter „Empfohlene Aufgaben“

Sie können theoretisch jeden Kandidaten auf der Liste nochmals prüfen, bevor Sie die Löschung durchführen.

Alle Bewerber auf der Löschliste unwiderruflich löschen

  1. Öffnen Sie die Löschliste.
  2. Klicken Sie oben auf „Bewerber jetzt unwiderruflich löschen“.

Achtung: Diese Aktion ist nicht rückgängig zu machen. Einmal gelöschte Kandidaten lassen sich auch vom coveto-Team nicht wiederherstellen.

Bewerber wieder von der Löschliste entfernen

Wenn Ihnen auffällt, dass sich ein Bewerber auf der Löschliste befindet, den sie nicht löschen wollen, können Sie den Bewerber mit dem Stift öffnen, in den Bereich "Einstellung & Absage" gehen und dann auf "Absage abbrechen" klicken. Er verschwindet dann von der Löschliste.


Was passiert beim Löschen mit den Tasks des Bewerbers?

Beim Löschen eines Bewerbers werden automatisch alle Tasks gelöscht, die ausschließlich zu diesem Bewerber gehören.

Tasks, die zusätzlich mit einer Firma oder einem Entscheider / Ansprechpartner verknüpft sind (z. B. ein Profilversand-Task), bleiben standardmäßig bestehen.

Mit der Einstellung „Tasks beim Löschen eines Bewerbers vollständig löschen“ (unter Einstellungen → DSGVO & AGG: Löschliste und Protokoll) können Sie festlegen, dass auch diese verknüpften Tasks mitgelöscht werden:

  • „Nein“ (Standard): Tasks mit zusätzlicher Verknüpfung zu Firma oder Entscheider bleiben beim Löschen des Bewerbers erhalten.
  • „Ja“: Beim Löschen des Bewerbers werden auch diese Tasks vollständig gelöscht.

Welche Einstellung ist die richtige?

  • Personaldienstleister benötigen diese Tasks ggf. als Nachweis (z. B. nach AÜG, HGB oder AO) und lassen den Schalter daher eher auf „Nein“.
  • Direktarbeitgeber haben diese Rechtsgrundlage meist nicht und möchten den Bewerber restlos entfernen – hier bietet sich „Ja“ an.

Hinweis: Stimmen Sie die Einstellung unbedingt mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab – coveto kann und darf keine Rechtsberatung leisten.

Der Schalter greift bewusst nur beim Löschen eines Bewerbers – nicht beim Löschen einer Firma oder eines Entscheiders.

Tipp: In Kombination mit der Einstellung „Persönliche Daten in Tasks“ (Einstellungen → DSGVO & AGG: Personenbezogene Daten) ergeben sich zwei typische Profile: Wer Tasks als Nachweis behalten muss, kann stattdessen die Namen in den Tasks unterdrücken. Wer Bewerber restlos löscht, kann die Namen in Tasks anzeigen lassen.

Gelöschte Tasks werden auch aus dem Task-Log und der Schnellsuche entfernt und sind dort nicht mehr auffindbar.


Was passiert beim Löschen mit den Nachrichten im Postausgang?

Wird ein Bewerber oder Ansprechpartner gelöscht, löscht coveto auch alle Nachrichten an ihn aus dem Postausgang: wartende, gescheiterte und bereits gesendete. Eine Nachricht, die zu diesem Zeitpunkt noch wartet, wird also nicht mehr verschickt. Das gilt auch für Nachrichten aus dem KI-Chat.

Unabhängig davon löscht coveto gesendete und gescheiterte Nachrichten im Postausgang automatisch nach 90 Tagen.


Was bleibt für die Statistik erhalten? Der Bewerber-Analytics-Datensatz

Zu jedem Bewerber führt coveto zusätzlich einen Bewerber-Analytics-Datensatz. Dieser Datensatz ist entpersonalisiert und bleibt dauerhaft im System – auch nach der endgültigen Löschung des Bewerbers.

Name, Kontaktdaten, Dokumente und alle weiteren persönlichen Angaben sind nach der Löschung weg. Erhalten bleibt ein Rumpfdatensatz mit diesen Werten:

  • Bewerber-ID
  • Quelle („Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?“)
  • Bewerbungsverfahren (die Stelle, für die der Prozess lief)
  • Eingangsdatum
  • Absagedatum
  • Arbeitsbeginn-Datum

Der Zweck ist statistischer Natur: Ohne diese Werte würden Auswertungen über längere Zeiträume ihre Aussagekraft verlieren, sobald ältere Bewerber gelöscht sind.

➡️ Mehr zum Feld Bewerbungsverfahren: Das Feld „Bewerbungsverfahren“ beim Bewerber


Voraussetzung für die Löschung: Richtige Absage

Kandidaten werden nur dann auf die Löschliste gesetzt, wenn sie korrekt abgesagt wurden.

Wie sage ich einem einzelnen Bewerber korrekt ab?:

  • Klicken Sie bei einem Bewerber auf die drei Punkte
  • Nutzen Sie dort den Absagehammer.
  • Füllen Sie die Felder entweder manuell aus oder benutzen Sie einen Fastfill wie bspw. „Absage ohne persönlichen Kontakt“.
  • Tragen Sie ein Absage-Datum ein.
  • Versenden Sie die Absage.

Nur über diese Maske (oder über die Sammelabsage, siehe unten) wird die Speicherfrist gestartet und die spätere Löschung vorbereitet.


Kann ich mehrere Bewerber auf einmal aus dem System löschen?

Mehrere Bewerber auf einmal löschen Sie über die Löschliste. Dort landen nur abgesagte Bewerber. Sagen Sie den Bewerbern deshalb zuerst gesammelt ab, damit Sie sie anschließend mit einem Klick löschen können.

Wie sage ich mehreren Bewerbern auf einmal ab (um sie anschließend löschen zu können)?

  1. Gehen Sie auf Bewerber → Bewerber anzeigen.

  2. Filtern Sie über den Suchfilter alle Bewerber aus Ihrer Datenbank heraus, die Sie löschen möchten.

  3. Erhöhen Sie bei Bedarf die Anzahl der Bewerber pro Seite. Standardmäßig zeigt coveto 25 Datensätze pro Seite. Über „Anzeige“ oberhalb der Tabelle stellen Sie per Schieberegler bis zu 500 ein.

    Hinweis: Die Absage gilt nur für die Bewerber, die auf der aktuellen Seite angezeigt werden. Stellen Sie deshalb sicher, dass alle betroffenen Bewerber auf einer Seite stehen.

  4. Klicken Sie oben auf „Tools“ und wählen Sie „Absagen“.

  5. Wählen Sie unter „Per E-Mail senden“ die Option „Keine E-Mail“, damit die Bewerber keine Nachricht erhalten.

  6. Tragen Sie im Feld „Versenden am“ ein vergangenes Datum ein – mindestens so weit zurück, dass die Speicherfrist bereits abgelaufen ist (z. B. 05.07.2024).

  7. Speichern Sie die Absage.

Nach kurzer Zeit erscheinen diese Kandidaten auf der Löschliste und können dort vollständig gelöscht werden.

➡️ Mehr zur Sammelabsage: Mehreren Bewerbern gleichzeitig absagen


Löschfristen für Dokumente hinterlegen

Neben der Speicherfrist für Bewerberdaten kannst du in coveto auch für Dokumente (z. B. Anhänge, Unterlagen) individuelle Löschfristen hinterlegen. So stellst du sicher, dass auch Dateien datenschutzkonform nach Ablauf der definierten Frist entfernt werden.

Die Löschfrist für spezielle Dokumente musst du direkt beim Dokument eintragen. Dafür musst du beispielsweise im Bewerberdatensatz ein Dokument mit dem Stift-Icon öffnen und dann im Feld Löschfrist (Monate) einen Wert hinterlegen.


Veraltete Dokumente gezielt löschen

Nach Ablauf der hinterlegten Löschfrist kannst du betroffene Dateien über Werkzeuge » Dokumente löschen gezielt entfernen:

  • Das System listet alle Dokumente auf, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
  • Du kannst jede Datei einzeln prüfen und gezielt löschen.

So hast du die volle Kontrolle darüber, welche Dateien wann entfernt werden, ohne ganze Bewerberdatensätze löschen zu müssen.

Hinweis: Auch Dateilöschungen sind nicht rückgängig zu machen. Prüfe die Liste sorgfältig, bevor du Dokumente entfernst.


Datenschutzbestätigungen im System

  • Die Datenschutzerklärung muss im System hinterlegt sein:
    • In den Layout-Einstellungen als Link.
    • Im Bewerbungsformular, wo der Kandidat aktiv zustimmen muss.

Diese Vorkehrungen sichern eine saubere Dokumentation und sind bereits Teil des coveto-Onboardings.


Best Practices und Hinweise

  • Keine automatische Löschung von Bewerbern durch coveto: Der Prozess muss manuell angestoßen werden.
  • Absagepflicht beachten: Nur abgesagte Bewerber landen auf der Löschliste – einzeln über den Absagehammer oder gesammelt über Tools → Absagen.
  • Sorgfalt bei Massenlöschungen: Einmal gelöscht = endgültig gelöscht.
  • Speicherfrist mit Datenschutzbeauftragtem abstimmen: Keine Änderungen ohne Freigabe.

Fazit

Mit der Löschliste und den frei definierbaren Speicherfristen stellt coveto sicher, dass Sie Bewerberdaten DSGVO-konform und nachvollziehbar löschen können – aber niemals automatisch.

Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle über Ihre Daten. Nutzen Sie die Funktion regelmäßig, um Ihr System aktuell und rechtssicher zu halten.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen der coveto Support jederzeit zur Verfügung.