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Wie läuft das Hinzuziehen oder der Wechsel eines Subunternehmers

Falls wir neue Subunternehmer hinzuziehen, informieren wir Sie so früh wie möglich, in der Regel jedoch mindestens 4 Wochen vor einer obligatorischen Verwendung (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DS-GVO). Sie haben die Möglichkeit, der Einbindung neuer Subunternehmer zu widersprechen.

Wir bemühnen uns maximal datenschutzfreundliche Optionen anzubieten. Zum Beispiel:

  • Falls möglich, bieten wir Ihnen eine Konfiguration an, mit der Sie zwischen dem alten und neuen Subunternehmer auswählen können.
  • Einigen Subunternehmer können optionale Dienste bereitstellen, die Sie einfach deaktivieren, oder nicht aktivieren können. Wenn Sie einen Dienst nicht nutzen, werden auch keine Daten übermittelt oder verarbeitet.