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Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Zudem kennen wir die Prozesse in Ihrem Unternehmen nicht genau genug. Die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses, ggf. einer Datenschutzfolgenabschätzung und der Informationspflicht für Betroffene nach Art. 13 und 14. DSGVO ist Aufgabe Ihres Datenschutzbeauftragten. Im AVV, auf dieser Seite und auf den verlinkten Seiten findet Ihr Datenschutzbeauftragter alle Informationen, um die entsprechenden Dokumente zu erstellen.