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Werden gelöschte Bewerberdaten auch aus den Backups entfernt?

Backups sind Momentaufnahmen und werden nicht selektiv verändert – ein Eingriff in Sicherungsstände würde deren Integrität und damit den Zweck der Datensicherung zerstören. Die Löschwirkung tritt hier durch den Ablauf der Backup-Vorhaltefrist ein: Nach deren Ende ist der gelöschte Datensatz auch in den Sicherungen nicht mehr vorhanden. Dieses Vorgehen entspricht der gängigen Auffassung der Aufsichtsbehörden.